Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mantrailing-Zentrum
Einleitung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Mantrailing-Zentrum und den Bezügerinnen und Bezügern der angebotenen Dienstleistungen. Mit der Nutzung der Website und mit jeder Inanspruchnahme von Dienstleistungen vom Mantrailing-Zentrum akzeptiert die Kundin / der Kunde diese AGB.
Sie bilden integrierenden Bestandteil eines jeden entsprechenden Rechts- und Vertragsverhältnisses. Eingeschlossen sind auch die Leistungen unter der Marke Mantrailing-Akademie.
1. Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mantrailing-Zentrum und Personen (Kunden), die eine der Dienstleistungen von Mantrailing-Zentrum in Anspruch nehmen.
Andere AGB oder zusätzliche Vertragsklauseln sind ungültig und dessen Geltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Training, einer anderen Veranstaltung oder weiteren Angeboten vom Mantrailing-Zentrum kommt ein Vertrag zwischen Mantrailing-Zentrum und der anmeldenden Person (Kunde) zustande.
Für den Vertrag gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag sowie die vorliegenden AGB.
3. Vertragsgegenstand
a) Leistungen von Mantrailing-Zentrum: Mantrailing-Zentrum vermittelt Wissen und Erfahrungen über die Personensuche nach Individualgeruch in Theorie und in Praxis nach bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sozialisierungsübungen, die Grundausbildung des Hundes oder die Vermittlung kynologischer Grundkenntnisse sind nicht Gegenstand des Vertrags.
b) Leistungen der teilnehmenden Person (Kunde): Die teilnehmende Person entrichtet für die Dienstleistungen von Mantrailing-Zentrum das Entgelt, welches auf der Webseite publiziert ist.
4. Deckungsinhalt der Entgelte
Die Entgelte für Trainings und Kurse umfassen die Leistungen von Mantrailing-Zentrum wie in Ziffer 3 Buchstabe a) der AGB definiert.
Nicht eingeschlossen sind weitere Kosten der teilnehmenden Person, wie beispielsweise Parkieren, Fahrt- und Verpflegungskosten oder Kosten für Übernachtungen.
5. Anmeldung zur Teilnahme an Trainings und anderen Angeboten
Jede Anmeldung gilt für ein Team, bestehend aus einer Hundeführerin oder einem Hundeführer und dessen eigenem Hund. Die Anmeldung zu einem Training in einer Trainingsgruppe erfolgt durch die Eintragung in der durch Mantrailing-Zentrum verschickten Terminumfrage mit einem entsprechendem Online-Tool. Mit der Eintragung in der Terminumfrage gilt das Team als verbindlich angemeldet; eine separate Bestätigung erfolgt nicht.
Anmeldungen zu Schwerpunkttrainings, Wochenendkursen, Trainingswochen, Seminare, Intensivtrainings oder anderen auf der Webseite ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgen schriftlich über das Kontaktformular.
Auf anderem Weg angebrachte Anmeldungen, insbesondere mündliche, werden nicht berücksichtigt. Die anmeldende Person erhält eine Anmeldebestätigung, welche die Zahlungsverbindung enthält. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Für Schwerpunkttrainings, Wochenendkurse, Trainingswochen, Seminare, Intensivtrainings oder andere auf der Webseite ausgeschriebenen Veranstaltungen wird ausdrücklich keine Warteliste geführt.
Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist in allen Veranstaltungen auf maximal fünf Teams je Gruppe bzw. je Instruktor oder Instruktorin beschränkt.
Trainingsgruppen: In den Trainingsgruppen ist pro Hundeführerin oder Hundeführer jeweils ein Hund zugelassen, um möglichst vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Platz zu ermöglichen. Regelungen mit mehreren Hunden nur auf vorgängige Absprache mit der zuständigen Instruktorin oder Instruktor.
Einsteiger/innen, die einen Hunde erstmals im Mantrailing aufbauen, besuchen den regulären Einsteigerkurs vom Mantrailing-Zentrum. Einsteigerkurse werden nur ausgeschrieben, wenn genügend Trainingsplätze im Mantrailing-Zentrum verfügbar sind. Es wird keine Interessentenliste geführt. Das Angebot wird ausschliesslich in der geschlossenen facebook-Gruppe (https://www.facebook.com/groups/mantrailingzentrum) oder mittels Newsletter (Anmeldung unter https://www.mantrailing-zentrum.ch/ , bitte runter scrollen) angekündigt.
Andere Veranstaltungen: Schwerpunkttrainings, Kurse. Seminare, Intensivtrainings und Trainingswoche werden für eine Gruppe à fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgeschrieben. Die Veranstaltungen werden nur durchgeführt, wenn sich mindestens vier Teams angemeldet haben.
Für die Durchführung einer Trainingswoche und eines verlängerten Trail Wochenendes sind mindestens fünf angemeldete Teams erforderlich.
Für eine Durchführung von Trainings in den Trainingsgruppen müssen sich mindestens drei Teams angemeldet haben.
6. Begleitpersonen und Zuschauende
Begleitpersonen bzw. Zuschauerinnen und Zuschauer sind jederzeit willkommen. Sie dürfen jedoch den Übungsbetrieb nicht stören und müssen die Weisungen der Instruktorinnen und Instruktoren Folge leisten. Störende Begleitpersonen und Zuschauende können vom Instruktor weggewiesen werden.
7. Verwendung von Bildmaterial zur Veröffentlichung auf der Webseite
Mit der Teilnahme an Trainings oder Kursen und Veranstaltungen erteilt die teilnehmende Person ihre grundsätzliche Zustimmung zur Verwendung von allenfalls erstelltem Bildmaterial (Foto, Film, …) zur Veröffentlichung auf der Webseite mantrailing-zentrum.ch oder mantrailing-akademie.ch sowie den entsprechenden Social Media Kanälen (insbesondere Instagram, facebook und YouTube) vom Mantrailing-Zentrum und dessen Angeboten/Marken.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer sind berechtigt, die Verwendung von Bildmaterial ihrer/seiner eigenen Person zu untersagen. Dazu genügt eine mündliche Mitteilung an die Instruktoren. Durch die Untersagung wird kein Bildmaterial publiziert, auf dem die untersagende Person zu erkennen ist. Die rechtzeitige Untersagung liegt in der Verantwortung der betroffenen Person. Erfolgt eine entsprechende Untersagung erst nach der Publikation, wird das betreffende Bildmaterial ohne Verzug entfernt.
Entschädigungen für eine aufgrund der allgemeinen Zustimmung erfolgte Publikation von Bildern oder Filmen werden hiermit ausdrücklich wegbedungen. Dieselbe Regelung gilt gegenüber Begleitpersonen und Zuschauerinnen und Zuschauern, die durch die teilnehmenden Personen über die Regelung in Kenntnis zu setzen sind.
8. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Die Hundeführerin bzw. der Hundeführer muss in der Lage sein, seinen Hund jederzeit ordnungsgemäss zu führen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Kynologische Grundkenntnisse sollte vorhanden sein. Das Team muss über ein eigenes Auto verfügen. Die Hundeführerin und Hundeführer werden auch als Versteckperson (VP) eingesetzt.
b) Teilnehmende Hunde müssen grundsätzlich gut sozialisiert und verträglich gegenüber Menschen und anderen Hunden sein. Sofern diesbezüglich Einschränkungen bestehen (z.B. ein schutzdienstliches Verhalten bei Diensthunden, Aggressionen, Ängste, …), ist dies den Instruktoren vorgängig zu melden, damit im Trainingsprogramm darauf Rücksicht genommen werden kann. Die teilnehmenden Hunde müssen gechipt und im Zeitpunkt der Teilnahme gesund sein.
Läufige Hündinnen sind den Instruktoren vor Veranstaltungsbeginn zu melden, damit nötigenfalls der Ablauf sinnvoll geplant werden kann. Läufigkeit ist kein Grund für einen Ausschluss vom Training oder von einer Veranstaltung.
9. Trainingsabonnemente
Für die Teilnahme in den Trainingsgruppen werden Abonnemente über je 10 Einheiten abgegeben. Eine Einzelbuchung von Trainings in den Trainingsgruppen ist möglich. Es gelten die publizierten Preise auf der Webseite. Ein Schnuppertrainings ist kostenlos.
10. Zahlung der Entgelte
Die Zahlung der Entgelte für die Teilnahme an Trainingsgruppen erfolgt durch Entrichtung der Gebühr für ein 10er-Abonnement. Die Zahlung ist bei Erhalt vom Abo fällig. Die Trainings müssen vor dem Trainingsbeginn entwertet werden.
Die Zahlung der Entgelte für Kurse, Seminare, Intensivtrainings und anderweitige Veranstaltungen erfolgen vor dem Beginn der Veranstaltung.
Die Zahlung kann in Bar, als Banküberweisung oder twint erfolgen.
11. Rückerstattung von Entgelten
Im Falle einer Aufgabe der Trainingsaktivität ist keine Rückerstattung allenfalls noch offener Einheiten auf der Abonnementskarte durch Mantrailing-Zentrum geschuldet. Die Abonnemente können nicht auf andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer übertragen werden. Für alle anderen Entgelte gelten die Bestimmungen bezüglich des Rücktritts.
12. Rücktritt von Buchungen / Rückerstattungen
a) Rücktritt: Ein Rücktritt von der Teilnahme an einem Training, einem Kurs oder einer anderen Veranstaltung ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss ausdrücklich erfolgen; ein Fernbleiben eines Trainings oder von einer anderen Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt.
b) Fristen: Der Rücktritt muss bei Trainings spätestens 24 Stunden vor deren Beginn direkt bei der zuständigen Instruktorin oder Instruktor erfolgen. Ein Rücktritt / Abmeldung im Terminumfrage-Tool ist ungültig.
Bei Kursen, Seminaren, Intensivtrainings und anderen Veranstaltungen: spätestens 5 Tage vor deren Beginn erfolgen.
c) Folgen eines Rücktritts: Ein rechtzeitiger Rücktritt von Trainings, die mittels der Abonnementskarte bezahlt werden, bleibt ohne jede Folge. Bei einem verspäteten Rücktritt wird die Trainingsstunde verrechnet und das Training wird auf der Abonnementskarte entwertet.
Ein rechtzeitiger Rücktritt von Kursen, Seminaren, Intensivtrainings oder anderen Veranstaltungen berechtigt zur Rückzahlung beziehungsweise Nichtzahlung der Gebühr. Das Mantrailing-Zentrum ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40 einzufordern.
Bei einem verspäteten Rücktritt wird die volle Gebühr verrechnet, sofern der Kunde keinen valablen Ersatz mit den entsprechenden Grundvoraussetzungen vermitteln kann.
d) Fernbleiben: Bleibt ein Team ohne stichhaltige Begründung unabgemeldet fern, so wird die volle Gebühr verrechnet.
13. Absage von Trainings und Veranstaltungen durch Mantrailing-Zentrum
a) Absagen von Trainings, Kurse, Seminaren, Intensivtrainings und andere Veranstaltungen behält sich das Mantrailing-Zentrum ausdrücklich vor. Dies sind namentlich bestimmte Wetterverhältnissen (starke Unwetter, Hitz, Kälte, …), aussergewöhnlichen Ereignissen oder behördlichen Massnahmen.
Trainings werden zum Schutz der Hunde in jedem Fall abgesagt, wenn die Aussentemperaturen über 27° Celsius oder unter -8° Celsius liegen.
b) Folgen einer Absage: Die Absage von Trainings, die mittels der Abonnementskarte bezahlt werden, bleibt ohne jede Folge. Die Absage von Kursen, Seminaren, Intensivtrainings und anderen Veranstaltungen führt zur vollständigen Rückerstattung der Kursgebühr, falls diese bereits bezahlt wurde.
14. Unterlagen vom Mantrailing-Zentrum
Die Unterlagen, Grafiken und Modelle sind geistiges Eigentum vom Mantrailing-Zentrum. Eine Weitergabe oder Kopieren der Unterlagen (digital, in Papier, Fotos oder auch anderen Formen) ist ohne schriftliche Zustimmung vom Mantrailing-Zentrum ausdrücklich untersagt. Diese Handlung wird in jedem Fall verfolgt.
Bei einer Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von CHF 5'000 in Rechnung gestellt.
15. Ausschluss von Trainings und Kursen
a) Hunde: Hunde, die den Anschein machen, für die Arbeit gesundheitlich nicht in der Lage zu sein, werden bis zum Vorliegen eines tierärztlichen Attests nicht zur Teilnahme zugelassen. Hunde, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, insbesondere wiederholte Aggression gegenüber anderen Teilnehmern oder deren Hunde, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die eingeschränkte Verträglichkeit nicht im Voraus angezeigt wurde (Ziffer 13 Buchstabe b) erster Absatz der AGB).
b) Hundeführerinnen und Hundeführer / Begleitpersonen: Das Mantrailing-Zentrum hält sich vor, Teilnehmende von einem Training oder einer Veranstaltung auszuschliessen, wenn ein unsachgemässer, grober oder gar tierschutzwidriger Umgang mit dem Hund festgestellt wird. Ebenso können Teilnehmende, Begleitpersonen oder Zuschauende weggewiesen werden, die den Übungsbetrieb stören oder sich unangemessen gegenüber anderen Teilnehmenden oder gegenüber den Instruktoren betragen.
16. Sicherheit im Übungsbetrieb oder anderen Veranstaltungen
Die Hundeführerin bzw. der Hundeführer ist für seine eigene Sicherheit und die seines Hundes jederzeit selbst verantwortlich. Die Instruktoren können lediglich allgemein für Warnhinweise sorgen; die Übernahme einer Verantwortlichkeit ist ausgeschlossen.
17. Haftung
Jegliche Haftung vom Mantrailing-Zentrum und deren handelnde natürliche Personen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Trainings, an Kursen, Seminaren, Intensivtrainings und anderweitigen Veranstaltungen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko der teilnehmenden Person.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haften für alle von sich und/oder von ihrem Hund verursachten Schäden. Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
18. Versicherung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Versicherung ist damit Sache der Teilnehmenden und allfälligen Begleitpersonen und Zuschauer.
19. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, namentlich des Tierschutzrechts und der kantonalen Hundegesetzgebungen, liegt in der Verantwortung der Hundeführerinnen und Hundeführer. Halter von Listenhunden sind verpflichtet, sich die allenfalls notwendigen Bewilligungen einzuholen und sich über Auflagen zu orientieren.
20. Gerichtsstand
Der Gerichtstand ist Bern (Schweiz)
Bigenthal, Januar 2024